Tarife Sterbekasse Walzwerk

Arbeiterhilfsverein Sterbekasse WALZWERK St. Ingbert

- gegr. 1876 -

 

T A R I F B E I L A G E 2 0 24

 

Die Mitglieder haben zum 01. 01. 2024 folgende Tarifordnung beschlossen.

Dieser Tarif gilt ab 2013 für Neuaufnahmen

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1. Sterbegeld (§4)

 Die Sterbegeldleistung beträgt einheitlich: Euro 925,- pro Mitgliedschaft (auch Altbestand) und setzt sich wie folgt zusammen:

satzungsgemäßer Betrag Euro 760,-

Gewinnzuschlag Euro 165,-

2.

   Beiträge (§3) (Aufnahmealter) Beiträge in Euro
 

 

monatlich

 

 

jährlich

 

20

 

Kinder nach dem ersten Lebensjahr und Jugendliche
bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

  0,25 3,00
 

 

 

     
21

 

Jugendliche ab dem 17. Lebensjahr und Personen
bis zum vollendeten 20. Lebensjahr

  1.00 12,00
 

 

 

     
22

 

Personen ab dem 21. Lebensjahr
bis zum vollendeten 30. Lebensjahr

  1,50 18,00
 

 

 

     
23

 

Personen ab dem 31. Lebensjahr
bis zum vollendeten 40. Lebensjahr

  2,00 24,00
 

 

 

     
24  

Personen ab dem 41. Lebensjahr
bis zum vollendeten 48. Lebensjahr

  2,50 30,00
   

 

     
25  

Personen ab dem 49. Lebensjahr
bis zum vollendeten 55. Lebensjahr

  3,50 42,00
   

 

     
26  

Personen ab dem 56. Lebensjahr
bis zum vollendeten 60. Lebensjahr

  4,00 48,00

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Zahlung nach §3 der Satzung: Die Beiträge sind vierteljährlich im Voraus ohne Zahlungsaufforderung an die Kasse zu entrichten. /Hauskassierung möglich/

Gemäß §2 beträgt das Höchstaufnahmealter 60 Jahre.

Diese Tarifordnung gilt für Neuaufnahmen ab 01.01.2013

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Genehmigt, gemäß Verfügung des saarl. Ministers für Wirtschaft vom 17.01.2024

AZ: VKSV 2710 – Deutsch i.A. Jung

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