Tarif Sterbekasse St. Ingbert und Umgebung

STERBEKASSE FÜR ST.INGBERT u. UMGEBUNG

- gegr. 1875 -

T A R I F B E I L A G E  2 0 24

 

Die Mitgliederversammlung vom 19.12.2023 hat diese Tarifordnung

zum 01. 01.2024 beschlossen.

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1. Sterbegeld (§4)

 

Siehe untenstehende Tabelle

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2. Beiträge (§3)

Beitrag nach Eintrittsalter in Euro

 

1.1

Kinder nach dem ersten Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr

0,50

67,00 –168,00

775,00

2.1

Weiterversicherte aus Tarif 1.1 sowie Personen ab dem 17. bis zum vollendeten 20. Lebensjahr

1,00

181,00 - 219,00

1.450,00

2.2

Personen ab dem 21. bis zum vollendeten

25 Lebensjahr

1,00

143,00 -190,00

1.225,00

2.3

Personen ab dem 26. bis zum vollendeten

30 Lebensjahr

1,00

106,00 -150,00

1000,00

2.4

Personen ab dem 31. bis zum vollendeten

35 Lebensjahr

1,00

55,00 – 96,00

775,00

2.5

Personen ab dem 36. bis zum vollendeten

40 Lebensjahr

1,00

0,00 – 25,00

550,00

3.1

Personen ab dem 41. bis zum vollendeten

45. Lebensjahr

1,00

34,00 – 72,00

550,00

 

 

Zahlung nach §3 der Satzung: Die Beiträge sind vierteljährlich im Voraus ohne

Zahlungsaufforderung an die Kasse zu entrichten. /Hauskassierung möglich/

Gemäß §2 beträgt das Aufnahmealter 45 Jahre.

St. Ingbert, den 01. Januar 2020

Sterbekasse für St. Ingbert und Umgebung

gez. Der Vorstand

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Genehmigt, gemäß Verfügung des saarl. Ministers für Wirtschaft vom 17.01.2024

AZ:VKSV – 8156-712 #002 Deutsch   i.A. Deutsch